Verwaltung der Gemeinde in früherer Zeit

 

 

Pfronten gehörte vor 1803 zum Hochstift Augsburg. Der Bischof setzte zur Verwaltung des Ortes Amtmänner ein.

Die Belange der kommunalen Selbstverwaltung besorgten zwei Pfarrhauptleute und das Pfarrgericht, das von Gerichtsmännern besetzt war.

Ab 1803 gehörte Pfronten zum Territorium von Bayern. Nun stand an der Spitze der Gemeinde ein Gemeindevorsteher und später der Bürgermeister.

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Gerichtsmänner.pdf
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Bürgermeister.pdf
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